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Vermietung öffentlicher Räume für private Zwecke

Kreinjobst

Friedrich Kreinjobst

08. April 2010 0 Kommentare

Vermietung von öffentlichen Räumen für private Feiern in der Gemeinde Wendeburg

Wendeburg. Wohl kaum ein Thema beschäftigt die Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Wendeburg momentan mehr, als die Diskussion über das Ansinnen der Verwaltung, private Feiern in der Mehrzweckhalle Meerdorf ab sofort nicht mehr zuzulassen. Die Verwaltung argumentiert, dass hierdurch Schwarz- Gastronomie unterbunden werden solle.

Die Bürgerinnen und Bürger des Ortsteiles Meerdorf verstehen diese Argumentation und die Bestrebungen der Verwaltung nicht. Es mehren sich sogar die Stimmen aus anderen Ortsteilen, die eine weitere Öffnung von öffentlichen Räumlichkeiten auch in anderen Ortsteilen zum Zwecke von privaten Feiern fordern. Zudem würde ein Öffnen der öffentlichen Räume für private Feiern anderen örtlichen Gewerbetreibenden – Getränkehandel, Partyservice, etc. - die Möglichkeit eröffnen, hier stärker zum Zuge zu kommen. Außerdem können es sich nicht alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wendeburg leisten, private Feierlichkeiten in den Gasthäusern und Hotels der Gemeinde zu feiern. Viele Feiern finden daher bereits Außerorts in Gemeinden statt, in denen Dorfgemeinschaftshäuser und andere öffentliche Räumlichkeiten den Bürgern zur Verfügung stehen.
Fazit: So sehr es wünschenswert ist, dass die hiesige Gastronomie stark, vielfältig und zukunftsfähig ist, so muss doch auch und gerade das Wohl der Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund des politischen Handelns einer Gemeinde stehen! Feierlichkeiten im privaten Rahmen, wie Geburtstage, Silberhochzeiten, Taufen und ähnliche Festivitäten, stellen ein großes Stück Lebensqualität dar und sind daher unterstützenswert. Ferner unterliegt das Gastronomiegeschäft, das sicherlich nicht einfach ist, den marktwirtschaftlichen Mechanismen. Selbst einige Gastwirte sehen in der Vermietung öffentlicher Räume keine große Konkurrenz, da sie fast überwiegend Feiern für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger ausrichten, die alles organisiert und durchgeführt haben wollen. Dagegen suchen jüngere Mitbewohnerinnen und Mitbewohner häufig andere Räume, um ihre Feiern durchzuführen. Also, die Öffnung ausgesuchter öffentlicher Räumlichkeiten in der Gemeinde für die private Nutzung ist unausweichlich!



 

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